PM 30.12.2008 --04 Genuss bedeutet nicht alleine sein
AKTUELLES - NewsTicker
Newsletter vom 24.05.18
"Würdevolles Sterben ist ein kümmerndes Gespräch"
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2016 besagt, dass Patientenverfügungen hinreichend konkret und ausformuliert sein müssen. Keine lebensverlängernden, Maßnahmen ohne weitere Konkretisierung zu wünschen, reicht nicht mehr aus.
Im Frankfurter GDA-Wohnstift am Zoo bestehen 320 Stiftsappartements, die ein selbstständiges Leben im Alter mit zusätzlichen Dienstleistungen bieten. Die dort lebenden Menschen ziehen meist dann ein, wenn der 65ste Geburtstag schon hinter ihnen liegt. Im Wohnstift wurden Alternativen entwickelt, um Bewohnern, die nicht mehr völlig selbstständig leben können, eine betreute Wohnsituation anzubieten. Das verantwortliche Team unter GDA-Stiftsdirektor Lothar Türkis begann ab 2003 ein Wohnkonzept umzusetzen, das durch bauliche Veränderungen zwischen 2006 und 2007 nun umfassend realisiert ist. In der neuen betreuten Wohnetage wurden Räume wie ein Landhaus gestaltet, in dem Foyer, Wohnküche, Speise- und Wohnzimmer eingerichtet sind...