Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2016 besagt, dass Patientenverfügungen hinreichend konkret und ausformuliert sein müssen. Keine lebensverlängernden, Maßnahmen ohne weitere Konkretisierung zu wünschen, reicht nicht mehr aus.
Der FFA intern Pressedienst kam im Juni 1996 – kurz vor Einführung der Pflegeversicherung im stationären Bereich – zum ersten Mal heraus und widmet sich besonders der stationären Altenpflege und ihrem Umfeld.