"Würdevolles Sterben ist ein kümmerndes Gespräch" Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2016 besagt, dass Patientenverfügungen hinreichend konkret und ausformuliert sein müssen. Keine lebensverlängernden, Maßnahmen ohne weitere Konkretisierung zu wünschen, reicht nicht mehr aus.
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01- Wie Jugendliche und Kinder mit Demenz umgehen- ------ 02- In Problemsituationen tragen Ethikbeauftragte in Pflegeheimen zu Lösungen bei
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