Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2016 besagt, dass Patientenverfügungen hinreichend konkret und ausformuliert sein müssen. Keine lebensverlängernden, Maßnahmen ohne weitere Konkretisierung zu wünschen, reicht nicht mehr aus.
Im Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum besteht seit August 2008 etwas Neues: Es handelt sich um eine Wohngruppe, die 19 desorientierten Menschen ein Zuhause bietet und die in einen Wohnbereich einbezogen ist, in dem noch weitere meist orientierte 45 Bewohner leben. Das Besondere der Wohngruppe ist, dass die Nachbarn von nebenan zu Besuch kommen und an den dortigen Aktivitäten teilnehmen können.